Donnerstag, 20. Juni 2013

Die Hand die einen füttert....

 

Politik |  19.06.2009 | 08.54 | Zabaione
Die Hand die einen füttert....
Bild KStA
Die Hand die einen füttert….

die schlägt man nicht…….die heute im Stadtanzeiger veröffentlichten Nebenverdienste unserer Nachrichtenmoderatoren stimmen bedenklich.

Wie kann man noch frei und kritisch über jemanden berichten, dessen Scheck man in der Brieftasche trägt?

Meiner Meinung nach sollten für die Moderatoren solche Nebentätigkeiten verboten sein.

Das was die öffentlich Rechtlichten einmal auszeichnete, eine freie und kritische Berichterstattung, kommt damit mächtig ins Wanken.

Die Frage, die sich dabei unwillkürlich aufdrängt, ist, was verdienen diese Moderatoren eigentlich , dass sie bei denen, über die sie eigentlich unvoreingenommen berichten sollen, dazuverdienen müssen.

Es ist eine Frage der Ehre und sollte nicht eine Frage des Scheckbuchs sein.
Ich kann mir nicht vorstellen das sich Moderatoren wie Küppersbusch dafür hergegeben hätten.

Wie kann jemand der 20000 € von der Deutschen Bank erhalten hat, dessen Vertretern noch kritische Fragen stellen?

Dass sich die Moderatoren jetzt dazu nicht äußern wollen, macht es auch nicht besser.


Vielleicht sollte sie einfach noch mal die Präambel des Ehrenkodex für Journalisten lesen:

„Präambel
Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewußt sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflußt von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.
Die publizistischen Grundsätze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfaßt die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen.
Die Regelungen zum Redaktionsdatenschutz gelten für die Presse, soweit sie personenbezogene Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhebt, verarbeitet oder nutzt. Von der Recherche über Redaktion, Veröffentlichung, Dokumentation bis hin zur Archivierung dieser Daten achtet die Presse das Privatleben, die Intimsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen.
Die Berufsethik räumt jedem das Recht ein, sich über die Presse zu beschweren. Beschwerden sind begründet, wenn die Berufsethik verletzt wird.“

Ich finde mit ihrem Verhalten haben sie ihre Berufsethik gebrochen und sind für öffentlich Rechtlichen untragbar geworden.


Beitrag ändern

Beitrag bewerten
Erst einloggen, dann bewerten
Note
Stimmen
Aufrufe
weiterempfehlen

[1.062]

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen