Mittwoch, 19. Juni 2013

Rabattverträge der Gesundheitskassen

Seit dem ersten Juni gelten die Rabattverträge bei der AOK

Die AOK hat mit 22 Pharmaunternehmen Rabattverträge (zunächst auf zwei Jahre befristet) abgeschlossen. Das bedeutet, dass Mitglieder der AOK anstatt ihrer gewohnten Medikamente, deren Nachbauten, auch Generika genannt, erhalten.

„Durch diese Verträge kann die AOK die Arzneimittelversorgung wesentlich preiswerter als bislang gestalten. Die Vereinbarungen betreffen wichtige, häufig verschriebene Arzneistoffe, darunter Mittel gegen Bluthochdruck oder Diabetes.“

Was sind Generika



Generika: Vor-und Nachteil aus ärztlicher Sicht

Zunächst einmal sollte man annehmen, gibt es für den Verbraucher durchaus keinen Grund zur Sorge , im Alltag praktizieren wir das doch längst….anstatt z.B. Aspirin kaufen viele ein nachgebautes , weitaus günstigeres Medikament.

Trotzdem können die Beimischungen und Darreichungsformen bei Patienten zu ungewünschten Nebenwirkungen führen.
Nicht zuletzt ist die Wirkung auch von der Akzeptanz der Patienten abhängig , man erinnere sich an den Placeboeffekt

Dann sollten Ärzte doch wieder auf die Verschreibung des Originalmedikamentes zurückgreifen können.

Besonders ältere Menschen reagieren bei der Verschreibung von Generika oft verstört, weil sich die Farbe, Größe und Darreichungsform ändern kann. Das konnte ich schon oft bei älteren Menschen beobachten, wenn die behandelnden Ärzte Gratispäckchen der Pharmaindustrie mitgaben,

Ärzte Zeitung, zum Start der Rabattverträge der AOK
Für die Ärzte und Apotheker wird dies eine schwierige Zeit, die Patienten davon zu überzeugen und im Zweifelsfalle das Originalmedikament bei der Krankenkasse durchzusetzen.

Das sich das dann in zwei Jahren, noch mal ändern kann, macht es für die Patienten nicht leichter.

Stiftung Warentest 12/2007
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